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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Bedeutung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten bei sämtlichen Aufträgen seitens der Conversia GmbH und ihrer Kundschaft in Kraft.
  • Die Conversia GmbH erbringt ihre Leistungen einzig und allein auf Grundlage dieser AGB.
  • Die Conversia GmbH behält sich das Recht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu erweitern. 
  • Die Conversia GmbH hält ausdrücklich fest, dass auf allfällige bestehende, abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht zugestimmt wird.

2. Dienstleistungen der Conversia GmbH
  • Die Conversia GmbH verfügt über ein weltweites Netzwerk mit professionell ausgebildeten, beeidigten und muttersprachlichen Übersetzern und Lektoren in allen Sprachen und Fachgebieten.

  • Die Conversia GmbH bietet ihre hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen Übersetzungen, Lektorate und Korrektorate, sowie das Einholen von Beglaubigungen und Apostillen und Über-Beglaubigungn (ohne Apostille) an.

3. Zustandekommen und Ablehnung eines Auftrages
  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag kann auf Wunsch elektronisch und/oder schriftlich zugestellt werden.

  • Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Auftragserteilung für die gewünschte Dienstleistung schriftlich zugestimmt hat und mit den Konditionen bzw. mit der Offerte seitens der Conversia GmbH einverstanden ist. Auch die Zustimmung per E-Mail ist verbindlich.

  • Nur in Ausnahmen und nur durch Zustimmung seitens der Conversia GmbH kann ein Auftrag auch mündlich zustandekommen.

  • Der Auftraggeber hat bei der Auftragserteilung die Dienstleistung, die Zielsprache, den Liefertermin, das Fachgebiet, besondere Wünsche etc.  anzugeben.

  • Die Conversia GmbH wird Aufträge ablehnen, wenn der Inhalt eines Textes gesetzwidrig ist und/oder gegen die guten Sitten verstösst.

  • Die Conversia GmbH kann einen Auftrag auch dann ablehnen, wenn die Umstände für die Durchführung dieses Auftrages unzumutbar sind.

  • Die Conversia GmbH leistet bei Ablehnung eines Auftrages keine Vergütung.

  • Die Conversia GmbH behält sich das Recht vor, einen Mindestauftragswert zu offerieren/verlangen.

  • Aufträge resp. Vereinbarungen können nur dann geändert werden, wenn die Conversia GmbH das akzeptiert und schriftlich bestätigt.

 
 
4. Lieferung / Liefertermine
  • Die Conversia GmbH kann auf Wunsch des Auftraggebers, Liefertermine vereinbaren. Ein Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn dies zwischen der Conversia GmbH und dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Durch die schriftliche und in Einzelfällen, mündliche Zustimmung eines Auftrages beginnt die allfällige Lieferfrist anzulaufen. Die Lieferfrist bezieht sich nur auf Arbeitstage (d. h. Montag – Freitag) und unter Berücksichtigung von örtlichen und staatlichen Feiertagen.

  • Der Liefertermin kann sich in Fällen, die die Conversia GmbH nicht zu verantworten hat, verlängern. Dementsprechend hat der Auftraggeber die Pflicht, der Conversia GmbH eine Fristenverlängerung zu gewähren.

  • Im Falle einer absoluten Einhaltung der Lieferfrist ist der Auftraggeber verpflichtet, die Conversia GmbH auf die Einhaltung dieser Frist hinzuweisen.

5. Berechnungsgrundlage & Preisverbindlichkeit
  • Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) und exkl. 7.7 % MwSt.

  • Conversia GmbH berechnet Ihre Preise im Allgemeinen pro übersetzte Normzeile (1 Normzeile = 50 – 55 Anschläge inkl. Leerschläge). Der Auftraggeber kann sich über die Preisbestimmungen auf der Homepage und/oder durch Kontakt mit der Conversia GmbH erkundigen. Der Mindestauftragswert beträgt CHF 120.00 exkl. MwSt. und 10 % Neukundenrabatt.

  • Preislisten, Offerten, Kataloge, Inserate, Rabatten, Rundschreiben, Broschüren, Spezialangebote etc. sind nur dann verbindlich, wenn die Conversia GmbH diese explizit bestätigt.

  • Conversia GmbH behält sich das Recht, Ermässigungen für Schüler und Studenten, treue Auftraggeber, bei Grossaufträge und Spezialangebote, etc., zu erteilen. Dies erfolgt jedoch nur ausschliesslich seitens der Conversia GmbH und auch nur durch eine schriftliche Bestätigung.

6. Sicherheit / Verschwiegenheit / Geheimhaltung / Datenschutz
  • Alle Aufträge werden seitens Conversia GmbH strengst vertraulich behandelt. Die Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung eines Auftrags.

7. Zahlungsbedingungen
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  • Die Conversia GmbH versendet Rechnungen per Post ausschliesslich dann, wenn das mit dem Kunden vereinbart wurde. Ansonsten erhält der Kunde die Rechnung elektronisch per E-Mail.

  • Die Conversia GmbH ist berechtigt eine Vorauszahlung des Betrages zu verlangen, bevor sie mit der Ausführung des Auftrages beginnt.

  • Wird die Rechnung nicht fristgemäss beglichen, so kann die Conversia GmbH Mahngebühren und Verzugszinsen ab den Tag des Verzuges in Rechnung stellen.

8. Mängelrüge / Nachbesserungen
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Empfang seines Endproduktes, dieses auf Mängel zu prüfen. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass das gelieferte Produkt Mängel aufweist, so ist er verpflichtet, unverzüglich, jedoch spätestens nach 2 Arbeitstage ab Erhalt, eine Mängelrüge zu melden. Versäumt der Auftraggeber sein Endprodukt nach 2 Arbeitstagen zu überprüfen, so gilt es als genehmigt und einwandfrei.

9. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
  • Die Conversia GmbH übernimmt keine Haftung dafür, was der Auftraggeber mit der für ihn bestimmten Übersetzung später anstellen wird, bzw. was er mit der Übersetzung bedenkt zu machen. Das Risiko der Veröffentlichung trägt ganz allein der Auftraggeber.

  • Conversia GmbH haftet nicht für den Inhalt des Originaltextes, für seine Rechtschreibung und für die Begriffe.

  • Conversia GmbH haftet nicht für mögliche Lieferverzögerungen oder Mängel in der Übersetzung, die durch unvollständige, unleserliche, missverständliche oder unrichtige Angaben seitens des Auftraggebers entstehen können.

  • Conversia GmbH haftet nur dann, wenn ein Schaden grob fahrlässig seitens Conversia GmbH entstanden ist.

  • Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit im vorvertraglichen Stadium oder in Erfüllungsgehilfen der Conversia GmbH sind Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen.

  • Conversia GmbH haftet nicht im Falle einer Betriebsstörung wie zum Beispiel Strom-oder Netzausfall, bei Serverfehler, Beeinträchtigungen, die durch eine höhere Gewalt herbeigerufen werden können, Abwesenheit von Übersetzern und Dolmetschern aufgrund Krankheit und etc. In solchen Fällen ist die Conversia GmbH berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und hat keine Schadensersätze zu leisten.

  • Eine Überprüfung auf Viren, Trojaner etc. ist von beiden Parteien (Conversia GmbH und Auftraggeber) notwendig. Die Conversia GmbH haftet im Falle einer Infizierung nicht.

  • Im Falle einer verlorengegangenen Übersetzung oder Sendung haftet die Conversia GmbH nicht.

  • Der Autor dieser Website übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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10. Stornierung von Aufträgen
  • Der Auftraggeber ist gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts berechtigt, vorzeitig einen Auftrag zu stornieren.

  • In solchen Fällen sind die entstandenen Kosten zuzüglich 50 % des vertraglich abgemachten Preis, ab Zeitpunkt der Stornierung zu entgelten.

 

11. Archivieren von erbrachte Arbeiten

  • Conversia GmbH archiviert bereits geleistete Übersetzungen, Lektorate und Korrektorate ausschliesslich 2 Monate ab Abfertigung. 

  • Auf Wunsch werden geleistete Aufträge sofort gelöscht.

12. Abwerbungsverbot
  • Der Auftraggeber verpflichtet während der Zusammenarbeit und 1 Jahr nach Beendigung, keine für Conversia GmbH tätige Personen abzuwerben.

13. Erfüllungsort
  • Der Erfüllungsort eines Auftrages ist der Firmensitz von Conversia GmbH, Wülflingerstrasse 39, 8400 Winterthur.

14. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Winterthur.

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